1. Allgemeines
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der MJK Media UG, Eisenstraße 19, 57572 Niederfischbach (im Folgenden „Auftragnehmerin“) als Dienstleister und Werkunternehmer und ihrem Auftraggeber als Empfänger von Dienst- und Werkleistungen (nachfolgend: „Kunde“; beide gemeinsam auch „Vertragspartner“ oder „Parteien“).
1.2. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle zwischen der und Vertragspartnern (im Folgenden „Kunden“) geschlossenen Verträgen.
1.3. Unser Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB (das heißt natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die Auftragnehmerin mit dem Kunden über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Vertragsinhalt
2.1. Gegenstand dieser AGB sind Leistungen der Auftragnehmerin im Bereich des Online Marketings. Dazu zählen insbesondere
2.1.1. Leistungen für Webseiten gem. Abschnitt II;
2.1.2. Marketing- und Contentleistungen gem. Abschnitt III;
2.1.3. Gestaltungs- und Designleistungen gem. Abschnitt IV und
2.1.4. Sonstige Leistungen gem. Abschnitt V.
2.2. Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmerin und Kunde ist das Angebot nebst etwaiger Anlagen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das jeweilige Vertragswerk gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Auftragnehmerin vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3. Leistungen der Auftragnehmerin
3.1. Der Auftragnehmerin obliegen sämtliche im Angebot erwähnten Leistungen, soweit das Angebot insofern angenommen wurde.
3.2. Weitergehende Leistungspflichten bedürfen eines neuen Angebots und deren Freigabe. Leistungen, die ohne Angebot angefordert und erbracht werden, sind nach den vereinbarten Konditionen zu vergüten. Im Zweifel gilt der vereinbarte Stundensatz.
4. Allgemeine Pflichten der Auftragnehmerin
4.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Auftragnehmerin lediglich beratend tätigt, wobei die Beratung nach Ermessen der Auftragnehmerin per E-Mail, telefonisch, in Kundengesprächen oder in anderen angemessenen Formen stattfindet.
4.2. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, ausgewählten Keywords für die Optimierung und/oder die Anzeigenschaltung und/oder die Anzeigentexte auf Vereinbarkeit mit geltendem Recht und Rechten Dritter hin zu überprüfen und/oder den Kunden auf eine Unvereinbarkeit der Keywords oder Anzeigentexte mit rechtlichen Vorgaben hinzuweisen.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen fristgerecht vorzunehmen, insbesondere der Auftragnehmerin die angeforderten Informationen zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen und Unterlagen geht zu Lasten des Kunden. Gleiches gilt für eine verzögerte Vornahme von Mitwirkungshandlungen durch den Kunden.
5.2. Der Kunde wird die Auftragnehmerin bei der Leistungserbringung, insbesondere der Entwicklung von Kampagnen und der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der jeweiligen Maßnahmen und möglichen Keywords liefern.
5.3. Der Kunde wird einen Ansprechpartner für die Auftragnehmerin benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an die Auftragnehmerin zu kommunizieren. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Informationen anderer Personen auf Kundenseite zu berücksichtigen. Der Ansprechpartner ist der Auftragnehmerin bei Vertragsschluss in Textform mitzuteilten. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einen anderen Ansprechpartner zu benennen. Dies ist der Auftragnehmerin im Voraus in Textform mitzuteilen.
5.4. Sofern dem Kunden bei einzelnen Keyword-Kampagnen Fehler bekannt werden (etwa bei der Platzierung, Darstellung oder Verlinkung), ist er verpflichtet, der Auftragnehmerin unverzüglich darüber zu informieren und bei der Beseitigung etwaiger Fehler und der Kommunikation mit Dritten nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle für die Behebung eventueller Fehler notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen.
5.5. Der Kunde wird der Auftragnehmerin ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen (einschließlich remote access) gewähren sowie Informationen, Mitarbeiter und sonstige Ressourcen bereitstellen, soweit dies zur Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin erforderlich ist. Der Kunde wird dafür sorgen, dass alle zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen insoweit erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung der vorgenannten Ressourcen vorliegen. Werden die vorstehend genannten Lizenzen und/oder Genehmigungen vom Kunden nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist die Auftragnehmerin insoweit von seinen Verpflichtungen befreit, als diese von der Nichterfüllung berührt werden.
5.6. Der Kunde ist für die der Relevanz der jeweiligen Daten angemessene, laufende Sicherung seiner Daten verantwortlich.
II. Leistungen für Webseiten
Für den Fall, dass Leistungen für Webseiten Vertragsgegenstand sind, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
6. Erstellung von Webseiten
6.1. Projektphasen
6.1.1. Die Entwicklung und Erstellung einer Website durch die Auftragnehmerin erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufs vereinbaren die Vertragspartner, dass die Entwicklung und Erstellung der Website in 5 Phasen grundsätzlich entsprechend den Ziff. 6.1.2 bis 6.1.6 erfolgt.
6.1.2. Pflichtenheft
Die Auftragnehmerin erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft für die Website.
Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Kunden hinsichtlich des
Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Website unter Berücksichtigung
der Zielgruppen, die durch die Website angesprochen werden sollen. Bei der
Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Kunden wird die
Auftragnehmerin den Kunden in angemessener Weise unterstützen. Das
Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung der
Website als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen
in angemessenem Umfang festschreiben und erste Festlegungen zur
Suchmaschinenoptimierung und zur Verknüpfung der Webseite mit sozialen
Netzwerken sowie zum Einsatz eines Content Management Systemen (CMS)
treffen.
6.1.3. Konzeptphase
Auf der Basis des Pflichtenhefts erarbeitet die Auftragnehmerin ein Konzept für
die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die
hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung
eines etwaigen Framekonzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung
von E-Mail-Fenstern. Darüber hinaus bedarf es eines Konzepts für die
Verknüpfung der Website mit sozialen Netzwerken und für den Einsatz und die
Platzierung von Werbung, Animationen, Tondateien, Videodateien sowie von
Fotos, Logos und anderen Grafiken. Das Konzept erfasst auch – falls vereinbart –
die Einbindung eines Content Management Systems (CMS)
6.1.4. Entwurfsphase
Auf Basis des mit dem Kunden abgestimmten Konzepts erstellt die
Auftragnehmerin eine Grundversion der Website. Die Grundversion muss die
Struktur der Website erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale
beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den
notwendigen Grundfunktionalitäten gehören insbesondere die
Funktionstüchtigkeit der Hyperlinks, die die einzelnen Websites verbinden, die
Umsetzung eines Framekonzepts, die etwaige Eibindung eines Content
Management Systems (CMS) und die Einbindung von Grafiken, E-Mail-Fenstern,
Werbung, Animationen, Tondateien und Videodateien sowie Verknüpfungen in
sozialen Netzwerken. Die Basisversion muss so funktionstüchtig sein, dass dem
Kunden Testläufe möglich sind.
6.1.5. Fertigstellungsphase
Auf der Basis der mit dem Kunden abgestimmten Grundversion stellt die
Auftragnehmerin die Website in gebrauchstauglicher Form fertig.
6.1.6. Pflegephase
Nach der Fertigstellung der Website und Einstellung in das Internet wird die
Auftragnehmerin sofern vereinbart, die Website nach den Vorgaben des Kunden
und in Abstimmung mit diesem entsprechend Ziff. 10 laufend aktualisieren und
warten.
6.2. Beratungsleistungen
6.2.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Kunden über gestalterische Möglichkeiten und möglichen Funktionalitäten der Website zu beraten. Bei der Beratung wird die Auftragnehmerin berücksichtigen, welche Zielgruppe durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt.
6.2.2. Branchenspezifische Kenntnisse werden von der Auftragnehmerin nicht erwartet. Sofern im Angebot nicht explizit vereinbart, ist die Auftragnehmerin insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.
6.3. Gestalterische Leistungen
6.3.1. Die Auftragnehmerin wird dem Kunden mehrere Alternativvorschläge für die graphische Gestaltung der Website erarbeiten. Dabei wird die Auftragnehmerin – soweit vom Kunden erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Auftraggebers ergeben.
6.3.2. Die Auftragnehmerin wird für eine hohe gestalterische Qualität der Website Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Kunden – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns und der allgemeinen Gebrauchsgrafik berücksichtigen.
6.4. Softwareeinrichtung
6.4.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Installation und Einrichtung bestehender Software, um die im Einzelnen vereinbarten Funktionalitäten sowie die mit dem Auftraggeber abgestimmte Gestaltung angemessen umzusetzen. Die Auswahl der einzusetzenden Software obliegt vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen der Auftragnehmerin.
6.4.2. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind die erstellten Webseiten für gängige Browser in den jeweils aktuellen Fassungen sowie für Mobilgeräte optimiert.
6.4.3. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL / TLS) oder die Überlassung von Quellcodes, Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstiger Zusatzdokumentation sind von der Auftragnehmerin nur dann zu erbringen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.4.4. Die Auftragnehmerin wird dem Kunden spätestens nach Abschluss der Entwurfsphase Vorschläge für die Titel der einzelnen Seiten der Website unterbreiten und einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten sowie die Beschreibung der einzelnen Seiten zur Verfügung stellen (im Folgenden „Titel, Keywords und Descriptions“). Dabei wird die Auftragnehmerin um eine Suchmaschinenoptimierung (im Folgenden „SEO“) bemüht sein. Weitergehende SEO-Leistungen schuldet der Kunde nur bei entsprechender ausdrücklicher Beauftragung.
7. Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren
7.1. Sofern ausdrücklich vereinbart, erstellt die Auftragnehmerin für die Website des Kunden ein Impressum sowie eine Datenschutzerklärung. Die Erstellung erfolgt mit den Angaben des Kunden und unter Verwendung automatisierter Generatoren.
7.2. Die Auftragnehmerin schuldet ausschließlich die erstmalige technische Erstellung der Texte auf Grundlage der durch den Kunden bereitgestellten Informationen. Eine rechtliche Prüfung oder individuelle Anpassung an konkrete rechtliche Anforderungen oder veränderte tatsächliche Umstände sind nicht geschuldet.
7.3. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, der Auftragnehmerin alle für die Erstellung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere branchenspezifische oder berufsrechtliche Pflichtangaben.
7.4. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen sowie der daraus generierten Texte. Ihm obliegt es, sich über etwaige gesetzliche Informationspflichten eigenständig zu informieren.
8. Webhosting (Resell)
8.1. Leistung der Auftragnehmerin
8.1.1. Die Auftragnehmerin überlässt dem Kunden den im Angebot mengenmäßig beschriebenen Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium der Auftragnehmerin oder eines im Angebot spezifizierten Dritten (im Folgenden „Server“) zur Nutzung im Rahmen der Bestimmungen dieser Ziffer. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen Dritter in jeglicher Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
8.1.2. Die Auftragnehmerin wird dem Kunden je nach Bestimmungen im Angebot
8.1.2.1. einen virtuellen Server, d.h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium, der jedoch eine eigene IP-Adresse erhält und damit für Dritte als selbstständiger Server erscheint oder
8.1.2.2. einen Server, der nur dem Kunden zur Verfügung steht
zur Verfügung stellen.
8.1.3. Die Auftragnehmerin wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (im Folgenden „Clients“) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle (http, ftp, smtp, nntp) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden.
8.1.4. Sofern die Auftragnehmerin und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, übernimmt die Auftragnehmerin im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
8.1.5. Die Auftragnehmerin stellt durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass ein unerlaubter Zugriff durch Dritte auf den Server ausgeschlossen ist und der Server gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und gegen Störungen (z.B. durch äußere Angriffe bedingt) gesichert ist.
8.2. Verfügbarkeit
8.2.1. Die Auftragnehmerin ist bestrebt, den störungsfreien Betrieb der Server zu gewährleisten. Dies ist notwendigerweise auf Leistungen beschränkt, die im Einflussbereich von der Auftragnehmerin liegen.
8.2.2. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Server sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörung dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
8.2.3. Es kann jederzeit Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Servers geben, die außerhalb der Kontrolle der Auftragnehmerin liegen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der Auftragnehmerin handeln, technische Ausfälle, die außerhalb der Kontrolle der Auftragnehmerin liegen und höhere Gewalt.
8.2.4. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Server ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 48 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Die Auftragnehmerin wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.
8.2.5. Die Verfügbarkeit der Server beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt. Updates und geplante Wartungsarbeiten bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsrate unberücksichtigt. Geplante Wartungsarbeiten werden ausschließlich in den folgenden Wartungszeiten ausgeführt: Montag - Freitag jeweils 9:00 bis 17:00 Uhr
8.3. Pflichten des Kunden
8.3.1. Sofern dem Kunden Zugangsdaten ausgestellt oder mitgeteilt werden, ist dieser verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand des Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
8.3.2. Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern und zum Abruf bereitzustellen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen das Strafrecht, Urheberrechte, Marken- oder sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte oder behördliche Auflagen verstößt.
8.3.3. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Pflicht aus Ziff. 8.3.2, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des der Auftragnehmerin entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der Auftragnehmerin von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung die Auftragnehmerin von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Rechte der Auftragnehmerin, insbesondere zur Sperrung der Inhalte, bleiben unberührt.
8.4. Vorübergehende Sperrung
8.4.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Anbindung der Website zum Internet gänzlich vorübergehend zu unterbrechen (im Folgenden „Sperrung der Website“),
8.4.1.1. falls eine gesetzliche Pflicht des Anbieters zur Löschung oder Sperrung besteht,
8.4.1.2. falls ein Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website im Sinne von Ziff. 8.3.2 vorliegt,
8.4.1.3. aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet oder
8.4.1.4. aufgrund Ermittlungen staatlicher Behörden
8.4.2. Die Sperrung wird, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzten Inhalte beschränkt. Der Kunde wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigt und aufgefordert, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
8.4.3. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber die Auftragnehmerin die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
9. Domainregistrierung
9.1. Domains werden – je nach ihrer Endung (Top-Level-Domain) – von unterschiedlichen – meist nationalen – Organisationen (im Folgenden „Vergabestellen“) auf der Grundlage eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Die zuständige Vergabestelle für .de-Domains ist die DENIC e.G. (www.denic.de).
9.2. Im Falle der Registrierung der Domain für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage der Registrierungsbedingungen der Vergabestelle zu Stande. Der Kunde wird Inhaber der Domain. Die Auftragnehmerin wird nicht Vertragspartnerin der Vergabestelle, sondern handelt als Stellvertreterin (§ 164 BGB) für den Kunden. Die Auftragnehmerin wird im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden tätig.
9.3. Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Zeichenfolgen als Domains verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung bzw. vor dem Erwerb der Domains zu prüfen, ob die Registrierung oder die beabsichtigte Nutzung der Domain Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Die Prüfpflicht des Kunden besteht auch für die Zeit nach der Registrierung der Domain.
9.4. Der Kunde beauftragt die Auftragnehmerin, sämtliche erforderliche Erklärungen gegenüber der jeweils zuständigen Vergabestelle abzugeben, um die im Angebot genannten Domains für den Kunden registrieren zu lassen. Der Auftragnehmerin steht es frei, die Registrierung direkt bei der Vergabestelle oder über einen Zwischenregistrar oder -provider zu beantragen.
9.5. Für den Fall, dass Domains bereits durch Dritte registriert sind, beauftragt der Kunde die Auftragnehmerin, erforderliche rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, um die Übertragung der Domains auf den Kunden zu bewirken. Der Kunde legt gegenüber der Auftragnehmerin einen Höchstbetrag als Kaufpreis pro Domain in Textform fest. Sollte eine Domain nur zu einem Kaufpreis oberhalb des Höchstbetrages zu erwerben sein, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, vor Beendigung der Verhandlungen mit dem Domaininhaber einmalig zu erfragen, ob er die Domain zu dem angebotenen Kaufpreis erwerben möchte. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Kunden zur Rückäußerung eine den Umständen entsprechende, angemessene Frist zu setzen.
9.6. Zum Zwecke der sicheren Abwicklung eines Domainkaufs ist die Auftragnehmerin berechtigt auf einschlägige Domain-Escrow-Dienste zurückzugreifen, bei denen die Domainübertragung Zug um Zug gegen Hinterlegung des Kaufpreises erfolgt. Über etwaige vom Escrow-Anbieter erhobene Gebühren wir die Auftragnehmerin den Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages unterrichten. Der Kunde hat der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Abschluss des Kaufvertrages mitzuteilen, ob er die Abwicklung des Kaufvertrages selbst vornehmen möchte.
9.7. Nach Registrierung der Domain auf den Kunden ist die Auftragnehmerin nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, gegenüber den zuständigen Vergabestellen und etwaigen Zwischenregistraren oder -providern alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Registrierung der Domains aufrechtzuerhalten. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin für die Dauer des Vertrages Ansprechpartnerin der Vergabestelle im Hinblick auf die im Angebot genannten Domains, soweit diese auf den Kunden registriert worden sind. Sie handelt insoweit als Stellvertreterin (§ 164 BGB) des Kunden gegenüber der Vergabestelle.
9.8. Die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum Internet ist nicht von der Domainregistrierung als Leistung umfasst.
10. Wartung und Pflege von Webseiten
10.1. Sofern die die Parteien zusätzliche Wartungs- und Pflegeleistungen nicht ausdrücklich vereinbart haben, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseite verantwortlich. Die Auftragnehmerin haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden.
10.2. Sind Wartungs- oder Pflegemaßnahmen vereinbart, umfassen die Leistungen der Auftragnehmerin vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarung sowohl die Verpflichtung zur Aktualisierung der Website nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff 10.3 als auch die Verpflichtung zur Beseitigung von Funktionsstörungen nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 10.4.
10.3. Die Auftragnehmerin wird nach den Vorgaben des Kunden die Webseite aktualisieren. Als Aktualisierung gilt insbesondere die Einstellung neuer Inhalte in die Webseite bzw. der Austausch von inhaltlichen Bestandteilen der Website durch neuen Inhalt. Eine weitergehende grafische oder funktionelle Anpassung ist nicht geschuldet. Soweit die Auftragnehmerin in der Lage ist, Inhalt über ein Content Management System (CMS) selbst zu aktualisieren, beschränken sich die Verpflichtungen der Auftragnehmerin auf Beratungsleistungen beim Umgang mit dem CMS.
10.4. Die Auftragnehmerin wird die Gebrauchstauglichkeit der Website in angemessenen zeitlichen Abständen prüfen und etwaige Funktionsmängel beseitigen. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten wie beispielsweise funktionsuntüchtige Hyperlinks.
III. Marketing- und Contentleistungen
Für den Fall, dass Marketing- und Contentleistungen Vertragsgegenstand sind, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
11. Social-Media
11.1. Allgemeines
11.1.1. Ziel ist es, dass die Auftragnehmerin den Kunden bei der Werbung in den im Angebot genannten Social-Media-Plattformen unterstützt. Unter Social Media Advertising wird die Werbung auf den Websites von Social-Media-Plattformen verstanden.
11.1.2. Die Abrechnung der Kosten für Social Media Advertising bei den Social-Media- Plattformen erfolgt direkt zwischen dem Kunden und den jeweiligen Social-Media- Plattformen. Insofern besteht stets ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Plattformen.
11.1.3. Dem Kunden ist bewusst, dass die Auftragnehmerin selbst keinerlei Einfluss auf das konkrete Angebot der unterschiedlichen Social-Media-Plattformen nehmen kann und keinerlei technische, wirtschaftliche oder sonstige Gestaltungsmöglichkeiten hat, die über das Management der jeweiligen Accounts hinausgeht. Die Auftragnehmerin hat insbesondere keinen Einfluss auf den technischen Ablauf und die sonstige Funktionsweise der Mechanismen der Social- Media-Plattformen.
11.2. Leistungen der Auftragnehmerin
11.2.1. Die Auftragnehmerin unterstützt den Kunden bei der Erstellung neuer oder Überarbeitung und Erweiterung bestehende Social-Media-Ads-Kampagnen für die im Angebot spezifizierte Website(s) des Kunden. In diesem Zusammenhang bemüht sich die Auftragnehmerin für den Kunden bestimmte Werbemittel, die von Werbe-Designern für unterschiedliche Medien angefertigt werden („Creatives“), bereitzustellen.
11.2.2. Zu diesem Zweck erhält die Auftragnehmerin Zugang zu denAccounts des Kunden bei den jeweiligen Social-Media-Plattformen.
11.2.3. Die Anzahl und die Bezeichnung der zu betreuenden Social-Media Kanäle richtet sich nach dem Angebot.
11.2.4. Sofern vereinbart, berät die Auftragnehmerin den Kunden bei der Definition von Zielsegmenten und Themengebieten.
11.2.5. Für den Fall, dass einzelne Werbeanzeigen oder ganze Kampagnen nicht wie gewünscht bei dem Social-Media-Plattformen dargestellt werden, wird die Auftragnehmerin den Kunden bei Klärung und Abhilfe unterstützen. Die Auftragnehmerin darf Änderungen auch selbst vornehmen.
11.2.6. Die Auftragnehmerin wird sich um eine laufende Optimierung der Social-Media- Ads-Kampagne auf Basis von bestimmten Kennzahlen (z. B. Cost per Order, ROI, Deckungsbeitrag) bemühen. Diese maßgeblichen Kennzahlen werden zwischen Kunden und Auftragnehmerin abgestimmt.
11.2.7. Der Kunde kann den aktuellen Stand der Kampagnen jederzeit über das bestehende Dashboard der jeweiligen Social-Media Plattform einsehen. Auf Anfrage des Kunden erfolgt eine mündliche Abstimmung oder, sofern gewünscht, die Erstellung und Zusendung eines gesonderten Berichts.
11.2.8. Die Erstellung oder Überarbeitung von Inhalten der Social Media Präsenzen des Kunden richtet sich nach Ziff. 12.
11.3. Besondere Pflichten des Kunden
11.3.1. Zusätzlich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten des Kunden wird dieser wird die Auftragnehmerin bei der Definition von Zielsegmenten und Themengebieten und der Gestaltung der Anzeigen bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zu der Zielgruppe der Anzeigen machen.
11.3.2. Der Kunde darf Änderungen an den Einstellungen in den Accounts nur vornehmen, wenn die Auftragnehmerin dies vorab in Textform genehmigt hat.
12. Content-Erstellung
12.1. Allgemeines
Ziel ist die Erstellung und Überarbeitung von Inhalten der Social Media Präsenzen des
Kunden („Content”). Dieser Content dient der Steigerung von Reichweite, Sichtbarkeit
und Interaktion auf der Social Media Präsenz. Die konkreten Ziele vereinbaren die
Parteien im Einzelauftrag.
12.2. Leistungen der Auftragnehmerin
12.2.1. Die Auftragnehmerin unterstützt den Kunden bei der Themenfindung, der Wahl geeigneter Formate (z. B. Text, Bild, Video) sowie bei der Erstellung und Veröffentlichung von Content.
12.2.2. Soweit vereinbart, übernimmt die Auftragnehmerin zusätzlich die Planung, Koordination und Auswertung des Contents. Informationen zu Reichweite und Interaktionen erhält der Kunde über das bestehende Dashboard der jeweiligen Social-Media Plattform. Auf Anfrage des Kunden erfolgt eine mündliche Abstimmung oder, sofern gewünscht, die Erstellung und Zusendung eines gesonderten Berichts.
13. Rechtliche Verantwortlichkeit für Kampagnen und Content
13.1. Der Kunde wird die Schaltung der Anzeigen und die Veröffentlichtung des Contents unter Nutzung der Zugangsdaten in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal monatlich) auf Richtigkeit der Platzierung und Darstellung, Rechtmäßigkeit und die Funktionsfähigkeit von Verlinkungen etc. überprüfen und der Auftragnehmerin eventuelle Fehler unverzüglich mitteilen.
13.2. Die Auftragnehmerin ist nicht für die vorherige und laufende Überprüfung der ausgewählten Creatives, Anzeigentexte und Content in Hinblick auf eine Übereinstimmung mit geltendem Recht verantwortlich.
IV. Gestaltungs- und Designleistungen
Für den Fall, dass Gestaltungs- und Designleistungen Vertragsgegenstand sind, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
14. Design-Leistungen
Sofern vereinbart entwickelt die Auftragnehmerin für den Kunden gestalterische Konzepte und Designs, zum Beispiel für Banner, Plakate, Flyer, Textilien, KFZ- oder Schaufensterbeklebungen sowie vergleichbare Anwendungen. Die Umsetzung erfolgt entsprechend den gestalterischen Vorgaben und Anforderungen des Kunden. Eine rechtliche Prüfung – insbesondere im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit oder Schutzrechte Dritter – erfolgt nicht. Nicht geschuldet sind Druck- oder Fertigungsleistungen.
15. Besondere Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt der Auftragnehmerin sämtliche für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Materialien (z. B. Farbdefinitionen, Designrichtlinien) und Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken) vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, der durch fehlende oder unvollständige Mitwirkung entsteht, kann von der Auftragnehmerin gesondert in Rechnung gestellt werden.
16. Korrekturschleifen
16.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, umfasst die Gestaltungs- und Designleistungen eine Korrekturschleife.
16.2. Im Falle von Video- und Bildaufnahmen beziehen sich Korrekturschleifen ausschließlich auf digitale Bearbeitungen (z. B. Filter, Farbkorrekturen, Schnitte, Effekte). Eine Neuerstellung der Aufnahmen ist nicht Bestandteil dieser Korrekturen.
16.3. Weitere Anpassungen oder Änderungswünsche nach Abschluss der Korrekturschleife erfolgen nur gegen gesonderte Vergütung.
17. Zurverfügungstellung der Ergebnisse von Gestaltungs- und Designleistungen
Sofern nicht anders vereinbart, stellt die Auftragnehmerin dem Kunden die bearbeiteten Endfassungen der Ergebnisse in einem gängigen Dateiformat bereit. Ein Anspruch auf Herausgabe offener oder bearbeitbarer Dateien (z. B. InDesign, Word) oder Rohdaten (z. B. RAW-Dateien oder unbearbeitete Videomaterialien) besteht nicht.
V. Schlussbestimmungen
18. Sonstige Leistungen
18.1. Soweit sonstige Dienstleistungsaufträge, etwa Programmierleistungen, zusätzliche Anpassungen, Workshops, Schulungen oder sonstige Beratungsleistungen, vereinbart werden, schuldet die Auftragnehmerin das Tätigwerden in dem jeweils vereinbarten Zeitraum und Umfang. Die Einzelheiten der durch die Auftragnehmerin zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein bestimmtes Ergebnis wird nur dann geschuldet, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.
18.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden zusätzliche Leistungen in Abhängigkeit vom tatsächlich angefallenen Aufwand vergütet.
19. Vergütung
19.1. Die Höhe und gegebenenfalls die Fälligkeit der Vergütung ist jeweils in dem Angebot geregelt. Ist für einzelne Positionen ausnahmsweise kein Preis angegeben, ergibt sich der Preis aus der aktuellen Preisliste. Die vereinbarten Preise gelten jeweils zuzüglich der anwendbaren Umsatzsteuer.
19.2. Die Auftragnehmerin wird Leistungen unmittelbar nach Leistungserbringung oder – bei Werkleistungen – nach Abnahme bzw. Teilabnahme in Rechnung stellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei einer vereinbarten Vergütung nach Aufwand kann die Auftragnehmerin alternativ auch kalendermonatlich abrechnen. Soweit Pauschalen vereinbart werden, ist die Vergütung vor Beginn der Leistungserbringung zur Zahlung fällig. Soweit die Vergütung nicht vorab gezahlt wird, ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen.
19.3. Die Vergütung für von der Auftragnehmerin erbrachte Leistungen ist nach Versand einer prüffähigen Rechnung ohne Abzüge mit einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, es sei denn die Parteien haben eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Zusätzliche bei der Auftragnehmerin entstehende Kosten für Leistungen Dritter werden gesondert ohne Aufschlag in Rechnung gestellt.
19.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vereinbarte Stundensätze und Preise für Dauerleistungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden anzupassen. Die Auftragnehmerin ist zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Vergütung nur nach Ankündigung in Textform berechtigt, sofern der Kunde der Anhebung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform widerspricht. Eine solche Anhebung kann erstmalig frühestens nach 12 Monaten ab Vertragsschluss und im Anschluss nicht häufiger als alle 12 Monate seit der letzten Anhebung erfolgen und tritt frühestens 6 Wochen nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Auftragnehmerin die Änderung mitgeteilt hat.
19.5. Der Kunde kann nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder von der Auftragnehmerin durch schriftliche Erklärung ausdrücklich anerkannt wurden.
20. Termine und Fristen
20.1. Konkrete Termine bzw. Fristen für die Erbringung von Leistungen der Auftragnehmerin gelten nur dann als fix vereinbart, wenn sie ausdrücklich als feste Termine bzw. Fristen schriftlich vereinbart wurden.
20.2. Mit von dem Kunden nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Termine bzw. Fristen die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen durch den Kunden.
21. Gewährleistung
21.1. Die Auftragnehmerin erbringt im Wesentlichen Dienstleistungen, das heißt, dass ein bestimmter Erfolg nicht geschuldet ist. Dies gilt insbesondere für Leistungen nach Abschnitt III.
21.2. Hinsichtlich der Leistungen der Auftragnehmerin nach Abschnitt II. und IV. gelten die Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen:
21.2.1. In Bezug auf geschuldete Werkleistungen ist der Kunde verpflichtet, die von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen abzunehmen, wenn die Auftragnehmerin dem Kunden die Fertigstellung der Leistung mitgeteilt und die Leistungen zur Verfügung gestellt hat.
21.2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme zu erklären, wenn keine die Abnahme hindernden Mängel vorliegen. Wegen geringfügigen Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden.
21.2.3. Eine Abnahme hat innerhalb von zwei Wochen ab Anzeige der Fertigstellung und Überlassung des Leistungsgegenstands zu erfolgen.
21.2.4. Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, zum Beispiel durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, erklärte Abnahme gleich.
21.2.5. Wird die Abnahme berechtigt verweigert, beginnt nach erneuter Anzeige der Fertigstellung die zuvor genannte Abnahmefrist erneut.
21.2.6. Nach Abnahme der Leistung trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels sowie dessen Ursächlichkeit. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Leistung.
21.2.7. Die Auftragnehmerin behält es sich vor, dem Kunden Teillieferungen und - leistungen für eine Teilabnahme vorzulegen, sofern die Teilabnahme der Natur der Teilleistung nach möglich ist.
22. Haftung
22.1. Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen unbeschränkt.
22.2. In Fällen gesetzlich zwingender Haftungsvorschriften – wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz – haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen.
22.3. Darüber hinaus haftet die Auftragnehmerin für die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Höchstgrenze bildet dabei die nach diesem Vertrag geschuldete Vergütung für das Vertragsjahr, in dem die haftungsbegründenden Umstände eingetreten sind.
22.4. Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
22.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Leistungen von Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
23. Nutzungsrechte
23.1. Die Auftragnehmerin behält sich alle Urheberrechte an den von ihr erstellten Konzepten, Programmierarbeiten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor. Dem Kunden wird mit Blick auf die für ihn erstellten und überlassenen Arbeitsergebnisse ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
23.2. Der Kunde darf die eingeräumten Nutzungsrechte nicht auf Dritte übertragen. Ebenso wenig erhält der Kunde das Recht, Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen oder Dritten die Nutzung der Leistungsgegenstände zu gestatten. Nicht als Dritte gelten dabei jedoch Gesellschaften an denen eine Beteiligung des Kunden von mehr als 50 % besteht (verbundene Unternehmen). Gestattet ist die Nutzungsrechtseinräumung an Social Media Plattformen im Rahmen deren Nutzungsbedingungen, sofern die Inhalte bestimmungsgemäß dort veröffentlicht werden sollen.
23.3. Die Auftragnehmerin räumt dem Kunden das Recht ein, ihm überlassene Leistungsgegenstände zu bearbeiten. Der Kunde ist insbesondere berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere Arbeitsergebnisse und sonstige Entwicklungen der Auftragnehmerin, auch nach Ablauf der Zusammenarbeit mit der Auftragnehmerin in jeder Form zu ändern, insbesondere zu bearbeiten, zu ergänzen, zu löschen, umzugestalten und zu übersetzen, wobei Änderungen grundsätzlich auch durch von dem Kunden beauftragte Dritte erfolgen können.
23.4. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die vereinbarte Vergütung durch den Kunden vollumfänglich geleistet wird. Die Auftragnehmerin wird die Nutzung der Leistungen jedoch im vertragsgemäßen Umfang dulden, solange noch kein Zahlungsverzug eingetreten ist.
23.5. An Arbeitsergebnissen, die ausschließlich über Softwarelösungen Dritter betrieben oder gehostet werden, bei denen der Kunde ohne die Lizenz der Auftragnehmerin keinen Zugriff hat, räumt die Auftragnehmerin kein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein.
23.6. An urheberrechtsfähigen Werken (z.B. Entwürfe, Konzepte, Exposés), die vom Auftraggeber abgelehnt wurden, räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte ein.
23.7. Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann die Auftragnehmerin verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
24. Schutzrechte Dritter
24.1. Der Kunde steht dafür ein, dass die der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Leistungsgegenstände frei von Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind, welche die Durchführung des Vertrages einschränken oder ausschließen könnten.
24.2. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungsgegenstände (insbes. Wettbewerbs-, und Kennzeichenrecht) wird von der Auftragnehmerin nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde. Ist dies der Fall, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten der Auftragnehmerin und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Ebensowenig ist die Auftragnehmerin verpflichtet, etwaige in den Leistungsgegenständen enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, seine Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
24.3. Der Kunde wird die Auftragnehmerin von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen wegen der durch die Auftragnehmerin erbrachten Leistungen und jeden etwaigen Verfahrensfortgang unverzüglich in Textform berichten und mit der Auftragnehmerin abstimmen, wie in dieser Hinsicht weiter verfahren werden soll.
24.4. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin und dessen Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords oder die Gestaltung der Anzeige und/oder auf Grund der verlinkten Zielseiten und deren Inhalten und/oder den Erwerb von Backlinks gegen Entgelt von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die die Auftragnehmerin durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die der Auftragnehmerin entstehen sollten.
25. Höhere Gewalt
Die Parteien sind jeweils vorübergehend von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Unruhen, Terroranschläge, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Computerviren oder BOT-Angriffe), der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Arbeitskampfmaßnahmen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Enteignungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen. Dies betrifft auch flächendeckende Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender oder elektrischer Leitungen auf öffentlichem Grund, wodurch die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen verhindert wird. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich etwaige Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Dauert ein Umstand höherer Gewalt länger als 30 Tage an, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
26. Laufzeit und Kündigung
26.1. Sofern die angebotenen Leistungen nicht nur einmalig erbracht werden, gelten die im Angebot angegebene Laufzeit und Kündigungsfrist. Sofern bei Dauerleistungen keine explizite Laufzeit und Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten bei einer Kündigungsfrist von einem Monat. Wird der Vertrag nicht fristgemäß zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate.
26.2. Jede Kündigung bedarf der Textform.
26.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Auftragnehmerin ist insbesondere gegeben, wenn
26.3.1. der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nachkommt;
26.3.2. der Kunde in grober Weise oder trotz Mahnung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder diese verletzt;
26.3.3. der Kunde schuldhaft gegen seine Verpflichtung aus Ziff. 8.3.2 verstößt;
26.3.4. objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde in seiner Leistungsfähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erheblich beschränkt ist, beispielsweise weil über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt oder nicht innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen worden ist.
27. Datenschutz
Im Zuge der Zusammenarbeit zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden kann es dazu kommen, dass die Auftragnehmerin Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder von Dritten erhält. Aus diesem Grund schließen der Kunde und die Auftragnehmerin eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten Verantwortlicher und garantiert, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutzrecht eingehalten werden.
28. Referenzen
Die Auftragnehmerin darf den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Die Auftragnehmerin darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
29. Geheimhaltung
29.1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag, während seiner Laufzeit und nach seiner Beendigung oder seinem Auslaufen offenbart oder auf andere Weise übermittelt wurden, geheim zu halten und nur zum Zweck der Durchführung des Vertrags zu verwenden. Unter vertraulichen Informationen sind Informationen zu verstehen, die sich auf die Parteien beziehen, die entweder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nicht öffentlich bekannt gemacht wurden und deren Offenlegung einer der Parteien Schaden jeglicher Art zufügen könnte.
29.2. Bestehen bei einer der Parteien Zweifel, ob eine bestimmte Information als vertrauliche Information zu betrachten ist, ist die Partei vor einer Offenlegung an unberechtigte Dritte verpflichtet, die Vertraulichkeit durch die andere Partei in Textform bestätigen zu lassen.
29.3. Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, von denen die Partei, die sie erhalten oder offengelegt hat, nachweisen kann, dass sie (a) ihr vor Offenlegung durch die andere Partei bereits bekannt waren; (b) die Informationen ohne Rückgriff auf oder Verwendung von Informationen der anderen Partei selbstständig entwickelt hat; (c) die Information von Dritten rechtmäßig erhalten hat, die nach ihrer Kenntnis gegenüber der andere Partei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren; (d) ihr oder der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei bestehenden Vorschriften bekannt wurden; (e) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind. In letztgenanntem Fall hat die Partei, die die Informationen erhalten hat vor ihrer Offenlegung gegenüber Dritten die andere Partei unverzüglich zu informieren.
29.4. Die in dieser Klausel genannten Verpflichtungen der Parteien gelten auch für ihre Angestellten, Berater, Vertreter, Auftragnehmer und sämtliche Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben.
29.5. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung bleibt auch für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags gültig.
30. Kein Wettbewerbsverbot
Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es der Auftragnehmerin gestattet, während der Laufzeit des Vertrages und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe bzw. Buchung von Keywords unterschiedlicher Auftraggeber.
31. Sonstige Bestimmungen
31.1. Das Angebot der Auftragnehmerin sowie diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Etwaige mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bisher bestehende Verträge, die die Nutzung der Software betreffen, werden durch den diesen AGB zugrunde liegenden Vertrag ersetzt und sind fortan nicht mehr gültig.
31.2. Bei von diesen AGB abweichenden oder diesen AGB widersprechenden Regelungen im Angebot, haben die Regelungen des Angebots Vorrang.
31.3. Änderungen oder Anpassungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Formerfordernisses selbst.
31.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam eingestuft werden, bleiben die restlichen Bestimmungen von dieser Unwirksamkeit unberührt.
31.5. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
31.6. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz der Auftragnehmerin.
Stand: September 2025